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Das biometrische Passbild
Seit November 2010 ist es in Deutschland Pflicht, für alle Ausweisdokumente ein biometrisches Passfoto zu verwenden. Diese Richtlinien werden gemäß §4 des Passgesetzes vom Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt festgelegt. Sie sollen eine automatisierte Analyse der Passfotos ermöglichen. Bereits am 1. November 2005 wurde der Grundstein dafür gelegt, als der biometrische bzw. elektronische Reisepass (ePass) eingeführt wurde. Dieser enthält einen RFID-Chip, auf dem biometrische Daten wie das Passfoto und seit 2007 auch Fingerabdrücke gespeichert sind.
Biometrische Passfotos können nach wie vor auf verschiedene Weisen erstellt werden: entweder selbst mit einem Passfoto-Generator, in Fotokabinen oder von einem professionellen Fotografen. In jedem Fall müssen jedoch die internationalen Anforderungen an die Biometrietauglichkeit eingehalten werden, welche bestimmte Vorgaben wie das Format, den Hintergrund und den Gesichtsausdruck umfassen. Diese Kriterien werden bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses mithilfe von Hilfsmitteln wie der offiziellen Foto-Mustertafel, einer Passbild-Schablone und spezieller Software überprüft. Doch worauf kommt es bei einem biometrischen Passfoto an und wie unterscheidet es sich von anderen Arten von Passbildern?
Anforderungen an ein biometrisches Passbild
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Größe und Format: Biometrische Passfotos müssen die Maße 3,5 x 4,5 cm haben. Das Gesicht sollte 70 bis 80 % des Bildes ausmachen und vollständig abgebildet sein, ohne dass Kinn oder Kopf beschnitten sind. Die Frisur wird nicht berücksichtigt; entscheidend ist die Höhe des Kopfes ohne Haare.
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Schärfe und Kontrast: Das Foto muss scharf und kontrastreich sein, damit die Gesichtszüge klar erkennbar sind und sich deutlich vom Hintergrund abheben. Überbelichtung oder mangelnder Kontrast können dazu führen, dass das Foto nicht anerkannt wird.
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Ausleuchtung: Eine gleichmäßige Ausleuchtung des Gesichts ist erforderlich. Schatten und Reflexionen müssen vermieden werden, ebenso wie rote Augen, da diese die Erkennung des Irismusters beeinträchtigen könnten.
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Hintergrund: Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster sein. Ein guter Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren ist wichtig. Bei hellen Haaren bietet sich ein mittel- bis dunkelgrauer Hintergrund an, während bei dunklen Haaren ein hellgrauer Hintergrund empfehlenswert ist.
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Fotoqualität: Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Mindestauflösung von 600 dpi gedruckt werden. Verunreinigungen, Knicke oder Farbstiche sind zu vermeiden. Das Bild kann sowohl in Farbe als auch in Schwarz-Weiß sein.
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Kopfposition und Gesichtsausdruck: Der Kopf muss gerade ausgerichtet und zentriert sein. Ein neutraler Gesichtsausdruck ist Pflicht, und der Mund muss geschlossen sein. Ein geneigter Kopf oder ein Blick zur Seite sind nicht erlaubt.
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Augen und Blickrichtung: Die Augen müssen geöffnet und gut erkennbar sein. Sie dürfen weder von Haaren noch von einer Brille verdeckt sein, und die Person muss direkt in die Kamera blicken.
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Brillenträger: Brillenträger müssen darauf achten, dass die Augen klar sichtbar sind und keine Reflexionen auf den Gläsern zu sehen sind. Sonnenbrillen und getönte Gläser sind nicht erlaubt, und auffällige Brillengestelle dürfen die Augen nicht verdecken.
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Kopfbedeckungen: Grundsätzlich sind keine Kopfbedeckungen erlaubt, es sei denn, sie werden aus religiösen Gründen getragen. In diesem Fall muss das Gesicht dennoch von der Stirn bis zum Kinn gut erkennbar sein.
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Kinder und Babys: Für Kinder und Babys gelten besondere Regelungen. Bei Kindern bis zu 10 Jahren muss die Gesichtshöhe 50 bis 80 % des Bildes betragen. Für Babys und Kleinkinder unter 6 Jahren gelten zusätzliche Vereinfachungen hinsichtlich des Gesichtsausdrucks und der Kopfposition.
Diese detaillierten Vorgaben sollen sicherstellen, dass das biometrische Passfoto problemlos für die automatisierte Erkennung und Überprüfung in Ausweisdokumenten verwendet werden kann.
FAQ
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